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| Dissertation |
DissertationEine Dissertation (offiziell "Inauguraldissertation") oder Doktorarbeit ist eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung eines Doktorgrades an einer Universität.
Je nach Fach beschäftigt sich eine Dissertation entweder theoretisch mit einem Thema (z.B. in Jura oder BWL) oder sie beschreibt und interpretiert empirisch/experimentell gewonnene Erkenntnisse (z.B. Naturwissenschaften). Im Gegensatz zu einer Diplomarbeit ist die Dissertation eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit, die unter Betreuung eines Professors (Doktorvater) durchgeführt wird.
In manchen Ländern spricht man auch bei einer Magister- oder Diplomarbeit von einer Dissertation.
Inhalt und Form von Dissertationen in Deutschland
Eine Dissertation muss belegen, dass der Kandidat wissenschaftlich selbstständig zu arbeiten versteht. Sie muss daher im Regelfall neue Erkenntnisse aus dem gewählten Fachgebiet enthalten.
Zum Umfang einer Dissertation gibt es keinerlei Vorschriften. In Deutschland sind es üblicherweise 150-300 Seiten, wobei sich vor allem in den Geisteswissenschaften ein Trend zu weitaus umfangreicheren Arbeiten (1000 Seiten und mehr) abzeichnet. Die Annahme so umfangreicher Dissertationen kann auch verweigert werden. Für Gliederung, Zitate anderer Arbeiten und den formalen Nachweis der Selbständigkeit sind gewisse Formen üblich bzw. vorgeschrieben. Ein nachgewiesenes Plagiat oder die auszugsweise Übernahme fremder Texte ohne Quellenangabe kann auch im Nachhinein zum Verlust des Doktortitels führen.
Die Dissertation wird von mindestens zwei habilitierten Dozenten oder Professoren schriftlich begutachtet.
Ist die Dissertation angenommen, folgt das Rigorosum ("strenge Prüfung" im Promotionsfach) oder die Disputation (oder Defensio/Verteidigung). An vielen Universitäten ist die Disputation die "Verteidigung" der in der Dissertation aufgestellten Thesen, an anderen muss der Kandidat über ein Thema vortragen, das in keiner Verbindung zur Dissertation steht. Das genaue Promotionsverfahren ist von Fach zu Fach und von Hochschule zu Hochschule sehr verschieden. Das Rigorosum erstreckt sich auch über benachbarte Fachgebiete, die meist durch zwei Nebenfachprüfungen abgedeckt werden. Die Prüfer sind 3 bis 5 fachlich versierte Hochschulprofessoren bzw. Dozenten (darunter mindestens die zwei bis drei Gutachter der Dissertation), von denen einer auch nicht der Fakultät/Universität angehören muss, an der die Dissertation eingereicht wird. Detaillierte Angaben zum Ablauf und zur zwingenden Veröffentlichung sind aus der Promotionsordnung der jeweiligen Universität ersichtlich.
Der Doktorgrad ist dafür vorgesehen, die Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit zu belegen. Die Verleihung des Doktorgrades (und anderer akademischer Grade) ist das vornehmste Recht der Fakultäten.
Doktorand
Ein Dissertant oder Doktorand ist ein Akademiker (eine Akademikerin), der/die nach dem Diplom- oder Magisterstudium bzw. dem Staatsexamen den nächsthöheren akademischen Grad des Doktors anstrebt.
Durchführung
Im Regelfall wenden sich die Kandidaten an einen Hochschulprofessor eines Fachgebietes, das zum bisherigen Studium passt, um ein geeignetes Thema zu erhalten oder dort vorzuschlagen. Der Weg bis zur Promotion beinhaltet:
- Themenwahl und Studium des näheren Fachgebietes
- Intensive Facharbeit und Verfassen einer Dissertation
- Abschlussprüfung (Rigorosum), Disputation oder/und Defensio der Arbeit.
Die Zeitdauer von der Themenwahl bis zur Abgabe der Arbeit war früher (je nach Qualität der Arbeit bzw. Ideen) nicht näher festgelegt und lag meist zwischen 2 und 4 Jahren. In vielen geisteswissenschaftlichen Fächern hat sich dies auch nicht geändert. Seit einigen Jahren schreiben viele Hochschulen bzw. Universitäten des deutschen Sprachraums ein spezielles Doktoratsstudium von 2 bis 4 Semestern vor; diese Doktorstudien sind im Ausland mit den so genannten wissenschaftlichen Forschungsdoktoraten mit Abschluss Ph.D. üblich.
In den meisten Fällen sind Dissertanten in den Forschungsbetrieb eines Instituts bzw. einer Akademie oder Versuchsanstalt eingebunden. Man kann auch ein Stipendium beantragen, das meist etwa die Hälfte des Gehalts eines Hochschulassistenten beträgt. Gerade in den Geisteswissenschaften sind Doktorandenstellen selten, weshalb die Zahl derer, die sich über Stipendien oder Nebenjobs finanzieren, dort besonders hoch ist.
Bewertungsstufen einer Dissertation
Für die Promotion können je nach Promotionsordnung für den jeweiligen Doktorgrad einer Universität folgende Bewertungsstufen gelten:
Die Bewertungsstufen können auch alle auf Deutsch erfolgen und um "bestanden" ergänzt sein.
"Strenge Prüfung" und Publikation
Nach Annahme der Dissertation erfolgt eine mündliche Prüfung in Form eines Rigorosums oder einer Disputation. Die Prüfung ist zumeist (hochschul-)öffentlich zugänglich. Das Rigorosum erstreckt sich nicht nur über das Thema der Doktorarbeit, sondern auch über benachbarte Disziplinen. Die Kandidatin bzw. der Kandidat soll in der Disputation die wichtigsten Ergebnisse der Dissertation darstellen und verteidigen und außerdem nachweisen, dass sie bzw. er mit den Methoden des Faches vertraut ist, dem das Thema der Dissertation entnommen ist.
Die Dissertation wird beispielsweise in Österreich in einigen Fächern vor der mündlichen Abschlussprüfung verteidigt ("Defensio").
Es ist Pflicht, die Dissertation zu veröffentlichen. Pflichtexemplare erhalten die zuständige Universitätsbibliothek sowie Die Deutsche Bibliothek. Immer öfter werden von zahlreichen Hochschulen statt Buchform auch digitale Web-Veröffentlichungen (vor allem im PDF-Format) anerkannt; in den Geisteswissenschaften gilt die Aufnahme der Arbeit in ein reguläres Verlagsprogramm als besonders ehrenvoll. Oft muss dem Verlag ein Zuschuss gezahlt werden, was ein beträchtlicher Kostenfaktor in der "Gesamtrechnung" für die Mühen des Doktor-Werdens bedeutet.
Siehe auch
Die häufigsten Doktorgrade in deutschsprachigen Ländern sind im Artikel Doktor zu finden. Im Zusammenhang zu der Bezeichnung Dissertation werden auch die Begriffe Promotion, Doktorarbeit, Doktordiplom, Doktorbrief, Doktorprüfung und Doktorschrift festgestellt.
Siehe auch:
Habilitation, Ph.D., Diplom, Magister, Master, Bachelor, DissOnline, Thesis und elektronische Dissertation
Literatur
- Kai U. Jürgens, Wie veröffentliche ich meine Doktorarbeit?, Verlag Ludwig, Kiel 2006. ISBN 3-937719-28-8
Weblinks
- [http://www.dissonline.de Dissertation Online]
- [http://dissdb.bibvb.ac.at Österreichische Dissertationsdatenbank]
- [http://elib.uni-stuttgart.de/opus/gemeinsame_suche.php OPUS-Metasuche]
- [http://www.thesis.de Thesis e.V., das bundesweite Doktorandenetzwerk für Promovierende und Promovierte]
- [http://www.doktorandenforum.de Diskussionsforum für Doktoranden]
- [http://www.doktorandenboerse.info Doktorandenbörse für die Vermittlung von Doktorand und Doktorvater]
- [http://www.phys.unsw.edu.au/~jw/thesis.html "How to Write a PhD Thesis"]
- [http://members.verizon.net/~vze3fs8i/air/airphd.html "How to Write a Ph.D. Dissertation"]
Kategorie:Medien
Kategorie:Akademische Bildung
Kategorie:Studium
ja:論文
Wissenschaftliche ArbeitAls wissenschaftliche Arbeit bezeichnet man eine Darstellung - in der Regel einen Text - der im Rahmen eigenständiger Forschung von Studenten, Doktoranden oder anderen Forschern verfasst wird. Wissenschaftliche Arbeiten können an Hochschulen oder anderen, auch privaten, Forschungseinrichtungen entstehen.
Überblick
Generell unterscheidet man theoretische Arbeiten, die Thesen nur auf Basis vorhandener Literatur entwickeln oder überprüfen, und empirische Arbeiten, bei denen Forschung unmittelbar am Untersuchungsgegenstand betrieben wird, die dann im Rahmen der Arbeit dokumentiert wird.
Im Rahmen eines Hochschulstudiums müssen Studenten verschiedene Formen wissenschaftlicher Arbeiten erstellen. Die Palette reicht von Haus- und Seminararbeiten über Diplomarbeiten bzw. Magisterarbeiten bis zu Dissertationen und Habilitationsschriften. In Zukunft konzentrieren sich solche Arbeiten auf die Bachelor- und Masterarbeit. Wissenschaftliche Arbeiten eines Studenten (Diplomanden/Dissertanden) sind zumeist ein Teil des Hauptstudiums bzw. des Examens.
Wissenschaftliche Arbeiten entstehen im Wissenschaftsbetrieb aber auch, wenn Forschungsergebnisse in Forschungsberichten oder in wissenschaftlichen Artikeln entsprechender Fachzeitschriften veröffentlicht werden. Auch für diese Werke gelten die Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens und die Anforderungen der Wissenschaftlichkeit.
Wissenschaftliches Arbeiten
Wissenschaftliches Arbeiten ist ein Vorgehen, bei dem die Ergebnisse der Arbeit für jeden anderen objektiv nachvollziehbar oder wiederholbar sind. Das bedeutet, Informationsquellen werden offen gelegt, Experimente so beschrieben, dass sie reproduziert werden können. Wer eine wissenschaftliche Arbeit liest, kann stets erkennen, aufgrund welcher Fakten und Beweise der Autor zu seinen Schlussfolgerungen gekommen ist, und auf welche anderen Wissenschaftler er sich beruft.
siehe dazu auch : Kapitel "Wissenschaftliche Methode" im Artikel "Wissenschaft"
Technik des wissenschaftlichen Arbeitens
In den Geistes- und Naturwissenschaften beruht der Anspruch an wissenschaftliches Arbeiten auf dem Grundsatz, dass es zu einem Thema nie nur ein Buch (eine Quelle), sondern immer mehrere gibt.
In einem ersten Schritt sichtet der Wissenschaftler die Quellen. Er geht in die Bibliothek und sucht sich wissenschaftliche Arbeiten zu seinem Thema oder zu Aspekten seines Themas und stellt eine Bibliographie zusammen.
Im zweiten Schritt vergleicht er lesend die Quellen miteinander. Ziel des Quellenvergleichs ist es, Fehler aufzudecken, verstreute Informationen zusammenzutragen und sich selbst zu vergewissern, dass die eigene Idee, die man darstellen möchte, zuvor noch niemand anders veröffentlicht hat.
Im dritten Schritt beginnt der Autor einer wissenschaftlichen Arbeit zu schreiben. Dabei stellt er mehr oder minder kurz dar, was er an Veröffentlichungen bereits vorgefunden hat, und was sie zum eigenen Projekt beitragen können.
Möglich sind Zusammenfassungen der verschiedenen Veröffentlichungen oder auch die Zusammenfassung einzelner Kapitel oder Abschnitte, die dann den Auszügen anderer Werke gegenüber gestellt werden. Möglich ist es auch, fremde Autoren wörtlich zu zitieren.
In jedem Fall aber muss immer die Herkunft des Gedankens, Begriffs oder einer Idee benannt werden. Dies geschieht in Fußnoten oder Anmerkungen, auch Endnoten genannt. Sie geben den Autor, den Titel, den Erscheinungsort, das Erscheinungsjahr und die Seite oder Seiten an, die man verwendet hat.
Auch das Internet ist kein Steinbruch für Ideenklau. Jede Internetseite ist eine Quelle, die im eigenen wissenschaftlichen Werk angegeben werden muss (URL und Datum). Für Internetseiten gilt, was für Bücher auch gilt: Der eine schreibt vom anderen ab. Autoren machen Fehler und begehen Irrtümer, die durch den Blick in einer weiteren Veröffentlichung aufgedeckt werden könnten.
Die genaue Quellenangabe dient auch dem Schutz des Wissenschaftlers selbst. Hat er ungeprüft eine Falschinformation übernommen, so wird ihm der Fehler angekreidet, wenn er die Quelle nicht angegeben hat.
In einem vierten Schritt entwickelt der Wissenschaftler seine eigene Idee. Dafür trägt er Fakten oder Beispiele zusammen und stellt dar, was er aus den vorgelegten Fakten oder Beispielen schließt. Dabei bemüht er sich, für jede Behauptung einen Beweis vorzulegen und jedes Argument zu begründen. Der Argumentationsgang in einer wissenschaftlichen Arbeit folgt den Regeln der Logik.
In vielen wissenschaftlichen Bereichen gibt es Fachausdrücke. Es ist zwar nicht notwendig, dass wissenschaftliche Arbeiten in besonderer Weise auf Fremdwörter zurückgreifen, aber oft sind die entsprechenden Fachausdrücke innerhalb der wissenschaftlichen Gemeinschaft gängig und deshalb leichter verständlich. Ein Autor kann auch eigene Begriffe einführen. Das tut er, indem er sie definiert und anschließend immer im selben Sinn verwendet.
Siehe auch:
- Publikationsliste
Literatur
- Backhaus, Norman: Leitfaden für wissenschaftliches Arbeiten / Norman Backhaus & Myriam Steinemann. Geographisches Institut, Abteilung Anthropogeographie, Universität Zürich. - 6., durchges. Aufl. - Zürich : Geograph. Inst., Abt. Anthropogeographie, 2002. - spiralgeh., 100 S. - ISBN 3-906302-01-6. - EUR 10,00 (D)
- Bänsch, Axel: Wissenschaftliches Arbeiten : Seminar- und Diplomarbeiten. - 8., durchges. u. erw. Aufl. XII, 98 S. - München: Oldenbourg, 2003. - ISBN 3-486-27355-8. - EUR 9,80 (D)
- Becker, Howard S.: Die Kunst des professionellen Schreibens : ein Leitfaden für die Geistes- und Sozialwissenschaften. - 2. Aufl.. - Frankfurt : Campus-Verl., 2000. - 223 S. - (Reihe Campus ; 1085 : Studium). - ISBN 3-593-36710-6. - EUR 15,90 (D)
- Behmel, Albrecht: Erfolgreich im Studium der Geisteswissenschaften. - Tübingen ; Basel : Francke, 2005. - X, 262 S. - (UTB ; 2660 : Arbeitshilfen). - ISBN 3-8252-2660-3, ISBN 3-7720-3371-7. - EUR 15,90 (D)
- Brandt, Edmund: Rationeller schreiben lernen : Hilfestellung zur Anfertigung wissenschaftlicher (Abschluss-)Arbeiten. - 1. Aufl.. - Baden-Baden : Nomos-Verl.-Ges., 2002. - 141 S. - ISBN 3-7890-8019-5. - EUR 16,00 (D)
- Brauner, Detlef Jürgen: Erfolgreiches wissenschaftliches Arbeiten : Seminararbeit, Diplomarbeit, Doktorarbeit / Detlef Jürgen Brauner ; Hans-Ulrich Vollmer. - Sternenfels : Wissenschaft & Praxis, 2004. - 140 S. - (Wissen kompakt). - ISBN 3-89673-225-0. - EUR 10,00 (D)
- Brezina, Heidemarie/Grillenberger, Annemarie: Schritt für Schritt zur wissenschaftlichen Arbeit in Gesundheitsberufen. Wien: Facultas Verlag, 2005. - 91 S. ISBN 3-85076-692-6. - EUR 8,00
- Brink, Alfred: Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten : Ein prozessorientierter Leitfaden zur Erstellung von Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten in acht Lerneinheiten. - 2., überarb. Aufl. XII, 246 S. - München: Oldenbourg, 2005. - ISBN 3-486-57749-2. - EUR 17,80 (D)
- Bünting, Karl-Dieter : Schreiben im Studium: mit Erfolg : ein Leitfaden ; mit CD-ROM / Karl-Dieter Bünting ; Axel Bitterlich ; Ulrike Pospiech. - 3. Aufl.. - Berlin : Cornelsen Scriptor, 2002. - 160 S. -(Studium kompakt). - ISBN 3-589-21690-5. - EUR 15,95 (D)
- Burchert, Heiko: Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens : eine anwendungsorientierte Einführung / Heiko Burchert ; Sven Sohr. - XVII, 167 S. - München : Oldenbourg, 2005. - (Studien- und Übungsbücher der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften). - ISBN 3-486-57682-8. - EUR 19,80 (D)
- Disterer, Georg: Studienarbeiten schreiben : Diplom-, Seminar- und Hausarbeiten in den Wirtschaftswissenschaften. - 3., überarb. u. erw. Aufl. VIII, 189 S. - Berlin: Springer, 2005. - (Springer-Lehrbuch). -ISBN 3-540-23583-3. - 14,95 (D)
- Eco, Umberto: Wie man eine wissenschaftliche Abschlußarbeit schreibt : Doktor-, Diplom- und Magisterarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften. - 11., unveränd. Aufl. der dt. Ausg. - XVII, 271 S. - Heidelberg : C. F. Müller, 2005. - (Uni-Taschenbücher ; 1512 : Interdisziplinär). - ISBN 3-8252-1512-1. - EUR 14,90 (D)
- Esselborn-Krumbiegel, Helga: Von der Idee zum Text : eine Anleitung zum wissenschaftlichen Schreiben . - 2., durchges. Aufl.. - Paderborn (u.a.) : Schöningh, 2004. - 207 S. - (Uni-Taschenbücher ; 2334 : Wissenschaftliche Arbeitshilfen). - ISBN 3-8252-2334-5. - EUR 11,90 (D)
- Facharbeit und besondere Lernleistung : wissenschaftliches Arbeiten ; planen - erstellen - präsentieren ; [CD-ROM für PC Win 95/98] / [Konzeption: Wolfgang Langer ...]. - Stuttgart ; Düsseldorf ; Leipzig : Klett, 1999. - ISBN 3-12-984031-1. - EUR 22,50 (D)
- Fragnière, Jean-Pierre: Wie schreibt man eine Diplomarbeit? : Planung, Niederschrift, Präsentation von Abschluss-, Diplom- und Doktorarbeiten, von Berichten und Vorträgen / Jean-Pierre Fragnière. [Aus dem Franz. übers. und bearb. von Paula Lotmar]. - 6., unveränderte Aufl.. - Bern (u.a.) : Haupt, 2003. - 129 S. - (Soziale Arbeit ; Bd. 6). - ISBN 3-258-06686-8. - EUR 19,90 (D)
- Franck, Norbert: Handbuch Wissenschaftliches Arbeiten / Norbert Franck. - Orig.-Ausg.. - Frankfurt am Main : Fischer-Taschenbuch-Verl., 2004. - 317 S. - (Fischer ; 15186 : Information & Wissen). - ISBN 3-596-15186-4. - EUR 9,90 (D)
- Franck, Norbert: Die Technik wissenschaftlichen Arbeitens : eine praktische Anleitung / Norbert Franck ... (Hg.). - 11., völlig überarb. Aufl.. - Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh, 2003. - 307 S. - (UTB ; 724 : Pädagogik interdisziplinär). - ISBN 3-8252-0724-2 ; ISBN 3-506-97027-5. - EUR 17,90 (D)
- Göttert, Karl-Heinz: Kleine Schreibschule für Studierende. - 2. Aufl. - 158 S. - München : Fink, 2002. - (UTB für Wissenschaft : Uni-Taschenbücher ; 2068). - ISBN 3-8252-2068-0. - EUR 9,90 (D)
- Grunwald, Klaus: Wissenschaftliches Arbeiten : Grundlagen zu Herangehensweisen, Darstellungsformen und Regeln / Klaus Grunwald ; Johannes Spitta. - 4. Aufl.. - Eschborn bei Frankfurt am Main : Klotz, 2002. - 40 S. - ISBN 3-88074-622-2. - EUR 5,00 (D)
- Höge, Holger : Schriftliche Arbeiten im Studium : ein Leitfaden zur Abfassung wissenschaftlicher Texte. - 2., überarb. u. erw. Aufl.. - Stuttgart (u.a.) : Kohlhammer, 2002. - 150 S. - ISBN 3-17-017245-X. - EUR 18,00 (D)
- Hunziker, Alexander W.: Spass am wissenschaftlichen Arbeiten : so schreiben Sie eine gute Diplom- oder Semesterarbeit. - 1. Aufl.. - Zürich : Verl. SKV, 2002. - 158 S. - ISBN 3-286-51221-4. - EUR 18,00 (D)
- Karmasin, Matthias : Die Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten : ein Leitfaden für Haus-, Seminar- und Diplomarbeiten sowie Dissertationen [mit "Präsentieren" und "Vortragen"] / Matthias Karmasin ; Rainer Ribing. - 3., vollst. überarb. Aufl.. - Wien : Facultas-Verl., 2002. - 102 S. - (Manual). - ISBN 3-85114-698-0. - EUR 10,00 (D)
- Krämer, Walter: Wie schreibe ich eine Seminar- oder Examensarbeit? - 2. Aufl.. - Frankfurt : Campus-Verl., 1999. - 256 S. : Ill., graph. Darst. - (Campus concret ; 47). - ISBN 3-593-36268-6. - EUR 12,90 (D)
- Kruse, Otto: Keine Angst vor dem leeren Blatt : ohne Schreibblockaden durchs Studium. - 10. Aufl. - Frankfurt/Main : Campus-Verl., 2004. - (Campus concret ; 16). - ISBN 3-593-36659-2. - EUR 12,90 (D)
- Leopold-Wildburger, Ulrike: Verfassen und Vortragen : wissenschaftliche Arbeiten und Vorträge leicht gemacht / Ulrike Leopold-Wildburger ; Jörg Schütze. - Berlin ; Heidelberg : Springer, 2002. - XI, 167 S. - (Springer-Lehrbuch). - ISBN 3-540-43027-X. - EUR 14,95 (D)
- Lust und Last des wissenschaftlichen Schreibens : Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer geben Studierenden Tips / hrsg. von Wolf-Dieter Narr und Joachim Stary. - 2. Aufl. - Frankfurt a.M. : Suhrkamp, 2000. - 284 S. - (Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft ; 1437). - ISBN 3-518-29037-1. - EUR 11,50 (D)
- Peterßen, Wilhelm H.: Wissenschaftliche(s) Arbeiten : eine Einführung für Schule und Studium. - 6., überarb. und erw. Aufl. - München : Oldenbourg, 2001. - 183 S. - ISBN 3-486-11498-0 - EUR 16,90 (D)
- Promotionsratgeber / von Andreas Preißner (Hrsg.) ; Stefan Engel (Hrsg.). - 4., völlig überarb. und erw. Aufl.. - München ; Wien : Oldenbourg, 2001. - XI, 300 S. : graph. Darst. - ISBN 3-486-25554-1. - EUR 24,80 (D)
- Rieder, Karl: Wissenschaftliches Arbeiten : eine Einführung. - 1. Aufl. - Wien : öbv und hpt, 2002. - 71 S. - (Pädagogisches Wissen aktuell). - ISBN 3-209-03683-7. - EUR 12,80 (D)
- Sesink, Werner: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten : mit Internet, Textverarbeitung, Präsentation. - 6., völlig überarb. und aktualisierte Aufl. - München ; Wien : Oldenbourg, 2003. - IX, 262 S. - ISBN: 3-486-27442-2. - EUR 19,80 (D)
- Standop, Ewald: Die Form der wissenschaftlichen Arbeit : ein unverzichtbarer Leitfaden für Studium und Beruf / Ewald Standop ; Matthias L. G. Meyer. - 17., korr. und erg. Aufl.. - Wiebelsheim : Quelle & Meyer, 2004. - XVI, 221 S. - (Arbeitshilfen). - ISBN 3-494-01372-1. - EUR 12,80 (D)
- Stary, Joachim: Umgang mit wissenschaftlicher Literatur : eine Arbeitshilfe für das sozial- und geisteswissenschaftliche Studium / Joachim Stary ; Horst Kretschmer. - [Nachdr.] - Berlin : Cornelsen Scriptor, 2000. - 168 S. - ISBN 3-589-21048-6. - (Studium kompakt). - EUR 14,95 (D)
- Theisen, Manuel René: Wissenschaftliches Arbeiten : Technik, Methodik, Form. (WiSt Taschenbücher). - 12. neubearb. Aufl. - München: Vahlen, 2005. - ISBN 3-8006-3128-8. - EUR 13,00 (D)
- Winter, Wolfgang: Wissenschaftliche Arbeiten schreiben : Hausarbeiten, Diplom- und Magisterarbeiten, MBA-Abschlussarbeiten, Dissertationen. - (New Business Line Redline Wirtschaft). - 2., aktualis. Aufl. - Frankfurt a.M.: Redline Wirtschaftsverl., 2005. - ISBN 3-636-01276-2. - EUR 10,00 (D)
Weblinks
- Rüdiger Grätsch: Leitfaden für das Schreiben einer wissenschaftlichen Arbeit für Schüler, Studenten und andere Interessierte. - 70 S. - Stand: 07.06.2005. - [http://www.arbeitschreiben.de/index.htm als htm-Dokument] ; [http://www.arbeitschreiben.de/leitfaden.pdf als pdf-Datei (801 KB)]
- [http://www.informatik.uni-oldenburg.de/~ghost/Informatik/azwa/ Bernd Westphal (u.a.): Wie schreibe ich eine gute Diplomarbeit?]
- [http://www.hausarbeiten.de/diehausarbeit.html Gestaltung einer wissenschaftlichen Arbeit. (Kurzeinführung von hausarbeiten.de)]
- [http://www.wi.uni-muenster.de/imperia/md/content/wi-information_systems/lehrveranstaltungen/dbm_arbeiten/formatvorlagen/wiss_arb.zip Jörg Becker (u.a.): Exemplarische Umsetzungen und formale Kriterien für die Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten] : ZIP (2,46 MB), für MS Word, "wiss-arb.dot" ausführen)
- [http://wi2.wiwi.uni-augsburg.de/downloads/wissenschaftlichesArbeiten.pdf Klaus Turowski: Wissenschaftliches Arbeiten ; eine praxisorientierete Einführung. - Universität Augsburg, Wirtschaftsinformatik] ; PDF-Dokument (28 KB)
- [http://www.uni-klu.ac.at/geo/lv_online/wissarb2003.html Peter Mandl: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten für Geographen. - Universität Klagenfurt]
- [http://www.phys.unsw.edu.au/~jw/thesis.html "How to Write a PhD Thesis" (Joe Wolfe, University of New South Wales, Sydney, Australia)]
- [http://members.verizon.net/~vze3fs8i/air/airphd.html "How to Write a Ph.D. Dissertation" (E. Robert Schulman and C. Virginia Cox, Charlottesville, Virginia)]
Kategorie:Wissenschaft
Kategorie:Wissenschaftspraxis
Kategorie:Akademische Bildung
UniversitätUniversitäten (vom lateinischen Wort universitas, Gesamtheit) sind Hochschulen, die die Wissenschaften in Forschung, Lehre, Studium und Ausbildung vollständig vertreten, in systematischer Ordnung lehren sowie Bildungsinhalte und Berufsqualifikationen mit den jeweils höchsten Ansprüchen ihres Geltungsbereichs vermitteln sollen.
Charakteristika und Aufgaben
Prägend für den Begriff der Universität sind seit dem europäischen Mittelalter
- die Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden (universitas magistrorum et scholarium),
- das Recht zur Selbstverwaltung mit der Möglichkeit der eigenständigen Erstellung und Ausführung von Studienplänen und Forschungsvorhaben (Akademische Freiheit) sowie
- das Privileg der Verleihung öffentlich anerkannter akademischer Grade (zum Beispiel Doktorgrad).
Die ersten Universitäten entstanden im Mittelalter. Mit dem Aufkommen der Universitäten wurde das Wissensmonopol der Klöster, und damit des Klerus, durchbrochen.
Seit der Einrichtung der Berliner Universität (seit 1949: Humboldt-Universität) im Jahre 1810 setzte sich auch international das Humboldtsche Modell der Einheit von Forschung und Lehre durch, das besagt, dass die Lehrkräfte zusätzlich zu ihrer Lehrtätigkeit auch Forschung betreiben sollen, damit das hohe Niveau der Lehre erhalten bleibt und den Studierenden wissenschaftliche Qualifikationen besser vermittelt werden können.
Im Gegensatz zu anderen Hochschulen zeichnen sich die Universitäten durch einen breiten Fächerkanon aus. Typisch sind die klassischen, schon im Mittelalter eingeführten Fakultäten für Philosophie (Geisteswissenschaften, heute auch die philologischen und historischen Fächer), Medizin, Theologie und Rechtswissenschaften. Dazu kommen die Naturwissenschaften - die bis in die Renaissance als ein Teilgebiet der Philosophie gelehrt wurden, ebenso wie die Mathematik - sowie die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und weitere Arbeitsgebiete.
Andere Hochschulen, die nicht die Bezeichnung "Universität" führen, beschränken sich dagegen auf Themengebiete wie Technik und Kunst oder gar nur auf einzelne Fächer wie Medizin und Tiermedizin.
- Technische Universitäten bieten zwar eine breite Auswahl an Fächern an, haben aber einen Schwerpunkt in den Ingenieurwissenschaften. Die früheren Hochschulen für Agrarwissenschaft und Forstwissenschaft wurden in der Regel mit klassischen Universitäten zusammengelegt, so dass diese Ingenieurstudiengänge heute an Universitäten angeboten werden.
- Fachhochschulen haben im Gegensatz zu Universitäten kein Promotionsrecht.
- Das Konzept der Gesamthochschule, das an mehreren Studienorten in Nordrhein-Westfalen und in Kassel (Bundesland Hessen) umgesetzt worden war, sah eine Integration der Fachhochschul- und Hochschul- beziehungsweise Universitäts-Studiengänge vor, ist aber zurzeit ein Auslaufmodell. Letzte Immatrikulationen waren zum Wintersemester 2005/2006 möglich.
- Es gibt zwei Universitäten der Bundeswehr (UniBw), eine in München und eine in Hamburg. Der Großteil aller Offizieranwärter der Bundeswehr studiert an einer dieser Universitäten, die nahezu die gesamte Bandbreite der bei der Bundeswehr benötigten Studienrichtungen abdecken können. Das sind vor allem technische, aber auch wirtschafts- und organisationswissenschaftliche Fächer sowie Pädagogik. An diesen Universitäten können auch Fachhochschulabschlüsse erworben werden. Die Offizieranwärter, die Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Pharmazie studieren, besuchen reguläre zivile Universitäten.
- Für Deutschland neu ist das Konzept der Stiftungsuniversität, das zurzeit (Stand 2005) an drei Universitäten in Niedersachsen (Göttingen, Lüneburg, Hildesheim) zumindest teilweise umgesetzt ist. Grundgedanke ist dabei, der Universität ein Stiftungskapital zur Verfügung zu stellen, aus dessen Erträgen sich die Universität finanziert. Das soll die Universitäten von staatlichen Zwängen befreien und flexibler in ihren Entscheidungen machen. Traditionell existiert dieses Modell in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die bekannten Universitäten verfügen dort über ein sehr großes Stiftungskapital, das aus v.a. Wirtschaftserträgen und Erbschaften sowie privaten Schenkungen resultiert.
- Zunehmend werden aber auch in Deutschland Privatuniversitäten gegründet. Kleinere Stiftungs- und Privatuniversitäten, wie sie traditionell im anglo-amerikanischen Raum existieren, haben häufig mit dem Problem zu kämpfen, nicht finanziell in zu starke Abhängigkeit von einem bestimmten Sponsor zu geraten. Zudem sind eine weitere Finanzierungsquelle Studiengebühren in erheblicher Höhe, was zu einer finanziellen Auslese unter den Studieninteressierten führen kann.
- Die German University Cairo (GUC) in Kairo/Ägypten ist das zurzeit weltweit größte von Deutschland unterstützte Projekt im Bildungsbereich.
Historisch werden auch mittelalterliche Bildungseinrichtungen in außereuropäischen Ländern (in Afrika und Asien, dabei vor allem im islamischen Raum) als Universitäten bezeichnet, die nicht alle Merkmale einer euopäischen Universität erfüllen (siehe auch: Madrasa). Dabei ist vor allem die Verleihung akademischer Grade als speziell europäische Erfindung zu betrachten.
Bildungseinrichtungen der Antike, so zum Beispiel im antiken Ägypten, Griechenland oder im Römischen Reich werden in der Regel nicht als Universitäten bezeichnet.
Struktur
Madrasa
In Deutschland sind die meisten Universitäten heute als öffentlich-rechtliche Körperschaften organisiert und unterstehen der Aufsicht der Bundesländer. Zuständig ist entsprechende Ministerium beziehungsweise der Senator für Wissenschaft und Kunst. Für allgemeinbildende Schulen ist in der Regel ein anderes Ministerium zuständig.
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist der freiwillige Zusammenschluss beinahe aller deutschen Universitäten und Hochschulen und vertritt die Hochschulen gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Die Hochschulrektorenkonferenz wurde am 21. April 1949 als Westdeutsche Rektorenkonferenz (WRK) gegründet und vertrat anfangs nur die Universitäten und sog. "wissenschaftlichen" Hochschulen (d.h. diejenigen mit Promotionsrecht) der früheren Bundesrepublik und West-Berlins. Seit 1974 wurden auch andere Hochschulen und Fachhochschulen aufgenommen. Nach der Wiedervereinigung kamen auch die Hochschulen aus der ehemaligen DDR dazu. Deshalb erfolgte auch im Jahre 1990 die Umbenennung. Die HRK hat gegenwärtig 262 Mitgliedshochschulen, an denen circa 98 Prozent aller Studierenden in Deutschland immatrikuliert sind. Auf der Ebene der Bundesländer arbeiten die jeweiligen Landesrektorenkonferenzen.
In der Schweiz sind die Kantone Träger der Universitäten und Hochschulen. Einzige Ausnahme ist die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich, die von der Schweizer Bundesregierung getragen wird.
Die Lernenden an einer Universität bezeichnet man als Studenten oder heute zunehmend als "Studierende". Die verschiedenen Arten von Lehrenden werden unter dem Oberbegriff Dozenten zusammengefasst. Lehre und Forschung werden an einer Universität von den Professoren des entsprechenden Faches eigenverantwortlich geleitet.
An der Spitze einer Universität steht ein Rektor (traditionelle Anrede: Magnifizenz) oder Präsident, der in der Regel selbst ein Universitätsprofessor ist. Der Leiter der Verwaltung wird in der Regel Kanzler genannt. Ein Kanzler einer Universität ist in der Regel ein Verwaltungsfachmann und kein Wissenschaftler. Als wichtigstes Entscheidungsgremium fungiert der Senat, in dem Professoren, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter sowie teilweise auch Studenten ihren Sitz haben.
Universitäten gliedern sich in einzelne Fakultäten, Fachbereiche oder Departemente, die von einem Dekan (traditionelle Anrede: Spektabilität) geleitet werden (siehe auch: Medizinische Fakultät, Theologische Fakultät). Die Position des Dekans wechselt turnusmäßig zwischen den Professoren der Fakultät (siehe auch: Fakultätsentwicklung). Fakultäten haben ein eigenes Siegelrecht und das Recht, akademische Prüfungen abzunehmen sowie daraufhin die entsprechenden akademischen Grade zu verleihen. Die akademischen Grade, insbesondere der Doktortitel sind deshalb auch immer fakultätsspezifisch. Diese Eigenständigkeit der Fakultäten geht bis auf das Mittelalter zurück, als die Universitäten erst langsam aus eigenständigen Einheiten zusammengewachsen sind.
Die Fakultäten gliedern sich wiederum in die einzelnen "Institute" oder "Seminare", an denen die jeweiligen Fächer unterrichtet werden. Diese Einrichtungen werden von einem der dort lehrenden Professoren (zum Beispiel mit dem Titel "Institutsdirektor") geleitet.
Siegel
Zu jeder Universität gehören auch zentrale, fakultätsübergreifende Einrichtungen.
- Ein Beispiel ist das Studentenwerk, das sich um die sozialen Belange der Studenten kümmert. So sorgen Studentenwerke für einen regelmäßigen preiswerten Mittagstisch, die so genannte Mensa (lat. für "Tisch"), und betreiben Studentenwohnheime.
- Das Studentensekretariat ist in einer Universität für die Verwaltung der Studenten zuständig. Hier immatrikulieren und exmatrikulieren sich die Studenten. Aufgrund der hier geführten Unterlagen ist das Sekretariat auch in der Lage, Studienbescheinigungen für die unterschiedlichsten Zwecke auszustellen.
- Wichtig für die wissenschaftliche Arbeit sind die Universitätsbibliotheken, die für die Sammlung und Bereithaltung der erforderlichen wissenschaftlichen Literatur zuständig sind. Dabei werden nicht nur Bücher (Monografien) beschafft, sondern auch wissenschaftliche Zeitschriften und Buchreihen abonniert.
- Das Sportzentrum einer Universität ist in der Regel nicht nur für die Forschung und Lehre im Bereich der Sportwissenschaften zuständig, sondern bietet auch für Studenten aller Fakultäten Trainingsmöglichkeiten in den verschiedensten Disziplinen im Rahmen des Universitätssports an. An einigen Universitäten gibt es Universitäts-Sportclubs (USC).
- Alle Universitäten mit Medizinischer Fakultät haben ein Universitätsklinikum, was einen größeren Posten im Etat der jeweiligen Universität darstellt. Die Chefärzte der einzelnen Fachkliniken sind in der Regel Universitätsprofessoren.
- Das Universitäts-Rechenzentrum ist eine zentrale Einrichtung, die informationstechnische (IT) Infrastruktur (Zentralrechner, Server etc.) bereithält und IT-Dienstleistungen erbringt. Aufgrund der zunehmenden Nutzung von Online-Medien in Lehre und Forschung gewinnen diese Einrichtungen weiter an Bedeutung.
- Weitere institutsübergreifende Einrichtungen können zum Beispiel größere Laboratorien, Observatorien oder Botanische Gärten sein, die von naturwissenchaftlichen Fakultäten unterhalten werden. Manche Institute unterhalten Museen oder Sammlungen für Archäologie, Völkerkunde, Paläontologie oder Biologie.
Ablauf der akademischen Ausbildung
Der Weg zum Examen
Biologie]
Das Studium beginnt für den Studenten mit der Immatrikulation und endet mit der Exmatrikulation. Das Studienjahr ist in zwei Semester unterteilt, an manchen Spezialuniversitäten in drei Trimester.
Nach der Hälfte des Studiums wird in der Regel eine Zwischenprüfung abgelegt, die oft fakultätsspezifische Bezeichnungen trägt. So legen Mediziner nach der Hälfte ihres regulären Studiums ihr Physikum ab, bevor sie mit dem Klinikum beginnen.
Nach dem Hauptstudium, der zweiten Hälfte der regulären Studienzeit, legt der Student sein Examen ab, das auch wieder fakultätsspezifisch nach dem zu erlangenden akademischen Grad bezeichnet wird ("Magisterprüfung", "Diplomprüfung" etc.).
Für die Zulassung zum Examen werden Leistungsnachweise, die so genannten "Scheine", verlangt. Zum Examen müssen in der Regel schriftliche und mündliche Prüfungen abgelegt sowie oft eine schriftliche Arbeit eingereicht werden, die nachweisen soll, dass der Student in der Lage ist, den Forschungsstand der von ihm studierten Wissenschaft wiederzugeben.
Bei Prüfungen, die auf den Staatsdienst vorbereiten (Rechtswissenschaften, Lehramt etc.) oder einer besonderen staatlichen Aufsicht unterliegen (Medizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie etc.), wird ein Staatsexamen abgelegt.
Theologen werden für die kirchliche Laufbahn durch eine kirchliche Prüfung qualifiziert.
Nach dem erfolgreichen Examen bekommt der Student einen fakultätsspezifischen akademischen Grad (Diplom, Magister etc.) verliehen, der berufsqualifizierend ist.
Im Rahmen des im Jahre 1999 begonnen Bologna-Prozesses wird sich diese Struktur des akademischen Studiums bis zum Jahre 2010 grundsätzlich ändern. Bereits heute werden die Studiengänge in Deutschland sukzessive auf die Erreichung der neuen Master- und Bachelor-Abschlüsse umgestellt, die europaweit harmonisiert werden und vergleichbar sein sollen. EU-übergreifend haben sich 45 Länder diesem Prozess angeschlossen.
Nach dem Examen kann ein Promotionsstudium begonnen werden, nach dessen Abschluss der Doktorand den Doktorgrad erwirbt, was in einigen Fakultäten für die Berufsqualikation erwartet wird. Dies sind vor allem die Geistes- und Naturwissenschaften sowie die Medizin. Die Promotion wird durch die Vorlage einer Dissertation, einer eigenständigen Forschungsarbeit, erlangt sowie durch das Bestehen eines Rigorosums, einer wissenschaftlichen Disputation, in deren Verlauf der Doktorand seine Arbeit wissenschaftlich argumentativ verteidigen muss.
Der Weg zum Professorentitel
Nach der Promotion kann sich der Doktor - in der Regel in der Position eines "wissenschaftlichen Mitarbeiters" oder "Assistenten" - auf die Habilitation vorbereiten, nach deren Abschluss er die Venia legendi erhält. Dies ist die Erlaubnis, an einer Universität Vorlesungen zu halten. Diese Vorlesungen kann er, wenn er noch keine Professorenstelle eingenommen hat, als Privatdozent halten. Angestrebt wird aber die Einnahme einer Position als Professor, die nach einem bestimmten Berufungsverfahren erfolgt. Eine Professorenstelle ist in Deutschland traditionell eine Beamtenposition und mit einer Einstellung in den Staatsdienst auf Lebenszeit verbunden. Das bisherige Verfahren befindet sich im Zusammenhang mit der Reform der Ausbildungsysteme im Umbruch.
Neuerdings gibt es auch die Einrichtung des Juniorprofessors, eine Position, die auch ohne Habilitation erreicht werden kann. Dies dient der Harmonisierung der akademischen Laufbahnen in Europa, da die meisten Länder außerhalb des deutschsprachigen Raums keine Habilitation kennen. Des Weiteren wird als zwingende Voraussetzung für eine Professorenstelle eine Habilitation nicht mehr verlangt. In manchen Fachbereichen (Kunst, Design, Architektur) kann auch derjenige Lehrstuhlinhaber werden, der anstatt einer promotion so genannte promotionsgleiche Leistungen nachweist; hierzu zählt eine umfangreiche Publikationsliste.
Geschichte
Altertum
Juniorprofessor, 1510/11, Stanzen des Vatikans, Rom.]]
Die abendländischen Universitäten sind Erzeugnisse des späteren Mittelalters, doch haben ältere Vorbilder auf ihre Entstehung mehr oder weniger eingewirkt.
Als solche sind zunächst die großen Lehranstalten des späteren Altertums zu nennen: Das von Ptolemäos Philadelphos um 280 v. Chr. gegründete Museion zu Alexandria, die Philosophenschule zu Athen, anstaltlich verfasst namentlich durch Kaiser Hadrian und Herodes Atticus (130 n.Chr.), und die nach diesen Mustern gebildeten Athenäen zu Rom (135), Lugdunum (Lyon), Nemausus (Nîmes), Konstantinopel (424).
Ferner kommen in Betracht die arabischen Medressen, unter denen im früheren Mittelalter die zu Córdoba, Toledo, Syrakus, Bagdad und Damaskus hohen Ruf genossen.
Klosterschulen
Direkter schlossen die ersten Universitäten sich an die alten Kloster- und Domschulen an, unter denen schon im 8. und 9. Jahrhundert einzelne, wie beispielsweise Tours, St. Gallen, Fulda, Lüttich, Paris als scholae publicae von auswärts zahlreiche Schüler an sich gezogen hatten.
Bis Ende des 11. Jahrhunderts lehren die Magister ausschließlich im Auftrag eines Domkapitels oder Kollegiatstifts, oftmals mit kirchlichen Pfründen versehen. Im 12. Jahrhundert treten jedoch immer mehr wandernde Magister und Scholaren auf und viele Kathedralschulen und abgelegene Klosterschulen können mit der regionalen Schwerpunktbildung nicht mehr mithalten. Hinzu treten die seit dem 11. Jahrhundert laut werdenden kirchlichen Bedenken gegen die Lehrtätigkeit von Mönchen. Die Ausbildung des Diözesanklerus hält sie zwar am Leben, das Niveau bleibt aber auf Elementarausbildung beschränkt. 1155 erlässt Kaiser Friedrich I. die Authentica „Habita“, die die wandernden und sich in Korporationen zusammenschließenden Schüler und Lehrer schützt und ihnen Gerichtswahl unter Bischof oder Magister sichert. Zumal für Finanzverwaltung und Rechtswesen benötigen Adel wie auch die päpstliche Kurie ausgebildete Scholaren, so dass seit 1200 Klärungen ihrer Rechtsstellung zugunsten von bischöflichem Jurisdiktionsprimat vor allem über die Lehrbefugnis autonomer Forschung und Lehre. Eine zunehmend um ihrer selbst willen und nicht mehr für die kirchliche Ausbildung betriebene Wissenschaft ermöglicht freilich erst die im 13. Jh. aus der Verbindung der Magister mit den Kathedralschulen entstandene, als Organisationsform aber neue Universität. Diese Entwicklung bleibt freilich zunächst regional beschränkt, erfasst etwa das deutsche Reich sehr verspätet und so bleibt die Universität teils bis zum 15. Jahrhundert im kirchlichen Rahmen.
Mittelalterliche Universitäten
kirchlichen
Die ersten Universitäten, die nach heutigem Sprachgebrauch jedoch nur einzelne Fakultäten waren, finden wir im 11. Jahrhundert in Italien; es waren die Rechtsschulen zu Ravenna, Bologna und Padua und die medizinische Schule von Salerno.
Festere korporative Verfassung als Hochschule, obwohl immer noch klerikaler Art, errang zuerst die Universität zu Paris, die seit dem 12. Jahrhundert die Führung auf dem Gebiet der Theologie und Philosophie übernahm und als die eigentliche Heimat der Scholastik bezeichnet werden muss.
Die Universität zu Paris wurde Ausgangspunkt und Muster für fast alle abendländischen Universitäten, besonders die englischen, unter denen Oxford durch eine Auswanderung aus Paris unter der Königin Blancha von Kastilien (1226-36), der Ehefrau Ludwig IX. mindestens erst zu höherer Bedeutung gelangte, und die deutschen.
Eine mit besonderen staatlichen und kirchlichen Privilegien ausgestattete Fakultät bildeten freilich schon früher die Juristen in Bologna.
Als die Bedeutung dieser Körperschaften für das geistige Leben der Völker wuchs, nahmen die Päpste die Schutzherrschaft über die neuen Anstalten in Anspruch und dehnten den besonderen Gerichtsstand, den die Kirche für ihre Angehörigen besaß, auch auf die weltlichen Universitätsangehörigen aus.
Nationen und Fakultäten
Bild:Universität_Leipzig_-_Sächsische_Nation.jpg|Universität Leipzig: Abzeichen der (nieder-) sächsischen Landsmannschaft
Bild:Universität_Leipzig_-_Meißnische_Nation.jpg|Abzeichen der meißnischen Landsmannschaft
Bild:Universität_Leipzig_-_Polnische_Nation.jpg|Abzeichen der polnischen Landsmannschaft
Bild:Universität_Leipzig_-_Bayrische_Nation.jpg|Abzeichen der bayerischen Landsmannschaft
Die innere Organisation der Universitäten orientierte sich ab 1249 an den verschiedenen Nationalitäten, wobei sich die kleineren an eine der größeren anschlossen. So entstand in Paris die Einteilung in vier so genannte Nationes: Gallikaner oder Gallier (zu denen auch Italiener, Spanier, Griechen und Morgenländer zählten), Picarden, Normannen und Engländer (die auch die Deutschen und weitere Nord- und Mitteleuropäer beinhalteten). Diese Einteilung galt sowohl für die Universitätsschüler als auch -lehrer.
Normannen in Prag]]
Jede Nation hatte ihre besondern Statuten, besondere Beamten und einen Vorsteher (Prokurator). Die Prokuratoren wählten den Rektor der Universität. Papst Honorius III. verordnete 1219, dass nur diejenigen Gelehrten zu Lehrern wählbar wären, die vom Bischof oder vom Scholastikus des zuständigen Stifts die Lizenz dazu erhalten hätten.
Allmählich entstanden jedoch zunftartige Verbände unter den Lehrern (magistri, Meistern) der Theologie, der Jurisprudenz und der Medizin, die als geschlossene Kollegien zuerst 1231 von Gregor IX. in Paris anerkannt und ordines oder facultates, Fakultäten, genannt wurden. Diese Einteilung löste allmählich die der Nationen ab. Etwas später nahm auch das Kollegium der Artisten, das heißt der Lehrer der "sieben freien Künste", die Verfassung einer vierten Fakultät an, die jedoch bis in die spätere Neuzeit zunächst nur die Aufgabe hatte, für das Studium einer der höheren Fachwissenschaften vorzubereiten. Dementsprechend waren ihre Lehrer häufig auch Scholaren in einer der oberen Fakultäten.
Vorrecht der Fakultäten war bald die Verleihung akademischer Grade. In Paris waren dies drei Hauptgrade, die der Bakkalarien (Bakkalaureen), Lizentiaten und Magister (Meister). Die Bakkalarien wurden von den einzelnen Magistern ernannt; der Grad eines Lizentiaten wurde nach einer Prüfung durch die Fakultätsmeister von Seiten der Kanzler oder Bischöfe erteilt, die aber zuletzt nur noch ihre Bestätigung gaben.
Nur die Magister hatten das uneingeschränkte Recht, als Lehrer ihrer Fakultät aufzutreten. Sie hießen auch oft Doktoren. In Deutschland galt die Bezeichnung Doktor meist für die drei alten oder oberen Fakultäten, während die Fakultäten der freien Künste Magister ernannten. Die Ernennung zum Doktor wurde als Promotion bezeichnet. Diese fanden meistens unter festlichen Zeremonien statt, als Zeichen der Doktorwürde wurde der Doktorhut überreicht.
Kollegien
Ein drittes für die mittelalterliche Verfassung der Universität wichtiges Institut waren die Kollegien oder Kollegiaturen; ursprünglich kirchliche Anstalten, in denen Studierende freien Unterhalt, Lehre und Beaufsichtigung fanden. Eins der ersten Universitätskollegien war die berühmte Pariser Sorbonne. Vorwiegend in Deutschland traten zusätzlich als private, dem Kolleg ähnliche Einrichtungen die Bursen auf; in England und Frankreich verbreiteten sich hingegen die Kollegien stärker, in denen später auch der Unterricht statt fand.
Zusätzlich zu Kollegs- oder Bursenangehörigen gab es im Mittelalter die so genannten fahrenden Schüler unterschiedlichster Alters- und Bildungsstufen.
Alte Universitäten im deutschen Sprachraum und in Mitteleuropa
Das deutsche Universitätswesen hat seine Ursprünge im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (HRR) mit der Gründung der Universität Prag 1348 durch Karl IV. Die dort vertretenen vier Länder waren: Böhmen, Polen, Bayern und Sachsen. Es entstanden vor der Reformation zahlreiche weitere Universitäten, so zum Beispiel 1365 in Wien, 1386 in Heidelberg, 1392 in Erfurt, 1402 in Würzburg, 1409 in Leipzig, 1419 in Rostock, 1456 in Greifswald und 1477 in Tübingen.
Tübingen
Durch die rasante Entwicklung der Landesfürstentümer seit dem 15. Jahrhundert und die humanistische Bewegung wurde die Bindung zwischen Kirche und Universität gelockert. Im 16. und 17. Jahrhundert entstanden weitere, zum Teil dezidiert evangelische (lutherische oder calvinistische), Universitäten (z.B. Marburg 1527, Albertina (Königsberg) 1544, Gießen 1607, Kiel 1665). Viele dieser Hochschulen dienten den jeweiligen Landesherren dazu, selbst die Fachleute auszubilden, die für die Verwaltung der Territorien dringend benötigt wurden.
Es entstand zudem eine Mittelform zwischen den so genannten lateinischen Schulen (Gymnasien) und Universitäten, die als akademische Gymnasien oder gymnasia illustria bezeichnet wurden. Diese wurden von freien Städten und kleineren Landesfürsten eingerichtet, um ein Abwandern der gebildeten Jugend zu den Universitäten zu vermeiden. Sie unterschieden sich von den Universitäten meist in der Größe und darin, dass sie keine Titel verleihen konnten. Mehrere dieser akademischen Gymnasien entwickelten sich später zu wirklichen Hochschulen.
freien Städten
Während im protestantischen Norden die Universitäten im allmählichen Übergang Staatsanstalten mit einer gewissen korporativen Selbständigkeit wurden, blieben die "neuen" jesuitischen Universitäten des 16. und 17. Jahrhunderts (Würzburg 1582, Olmütz 1573, Graz 1582, Paderborn 1614), nach deren Muster auch mehrere der schon bestehenden katholischen Universitäten umgestaltet wurden, dem älteren Typus im Wesentlichen treu.
An den protestantischen Universitäten entstanden in dieser Zeit die Studentenverbindungen, gleichzeitig fand eine Beteiligung der Studenten an der Universitätsverwaltung nicht mehr statt. Die Wahl junger, studierender Fürsten zum Rektor wurde reine Formsache, da die eigentliche Verwaltung von Prorektoren, die aus der Gruppe der Professoren gewählt wurden, geführt wurde.
Alte Universitäten in Osteuropa
- Universität Vilnius gilt als die älteste Universität im Baltikum. Gegründet von Jesuiten 1579.
- Immanuel-Kant-Universität Kaliningrad, Preußen, 1544 von Herzog Albrecht gegründet.
Verfassung des Lehrkörpers
In der Zeit von 1500 bis 1650 begann auch die Entwicklung des akademischen Lehrkörpers zu der im Wesentlichen noch heute geltenden Verfassung. Danach bilden die ordentlichen Professoren (professores publici ordinarii) als vollberechtigte Mitglieder der vier Fakultäten den akademischen (großen) Senat. Die ordentlichen Professoren einer Fakultät wählen aus ihrer Mitte den Dekan, sämtliche ordentliche Professoren den Rektor. Zudem gibt es nicht dem Senat angehörige Professoren und Privatdozenten, die zwar eine Lehrerlaubnis, aber keine Lehrverpflichtung haben.
Moderne Universitäten
Erste Vorlesungen in deutscher Sprache hielt Christian Thomasius an der durch seine Bemühungen gegründeten Universität in Halle. Dort erschien auch unter seiner Leitung die erste kritische akademische Zeitschrift. Die erste Universität, die mit einer Akademie der Wissenschaften verbunden wurde, war die Universität Göttingen.
Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts verlagerte sich der Schwerpunkt an den Universitäten vom Sammeln, Ordnen und Vermitteln von Wissen verstärkt hin zur Forschung, also zum Erzeugen von Wissen. Dies geschah inspiriert durch das Humboldtsche Bildungsideal der Einheit von Forschung und Lehre, das in der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin, der heutigen Humboldt-Universität begründet wurde und weltweite Nachahmung fand. In den 1880er Jahren begann eine Neuordnung der Fakultäten an den Universitäten, so entstanden natur-, staats-, geistes- oder wirtschaftswissenschaftliche Fakultäten. Zudem wurden die akademischen Seminare beliebt, bei denen die Studierenden unter Anleitung praktische Übungen durchführen. Gleichzeitig entwickelten sich die Laboratorien, Observatorien und Kliniken, so dass in den Naturwissenschaften und in der Medizin eine praxisnahe Ausbildung vorgenommen werden konnte.
Allerdings traten in dieser Zeit auch erstmals "überfüllte" Studiengänge auf.
Einen besonderen Typus der Universität stellt die Stiftungsuniversität dar (Frankfurt am Main, 1912/14).
Der anhaltende wirtschaftliche Nachkriegsaufschwung und spätere Bildungsreformen gewährten in der Bundesrepublik ab 1960 allmählich Kindern aus allen gesellschaftlichen Schichten einfachen Zugang zu höherer Bildung. Ab 1970 wurden neue Universitäten und Gesamthochschulen gegründet, u.a. in Bremen, Bochum, Augsburg, Regensburg, Düsseldorf, Oldenburg, Trier in Deutschland sowie Salzburg und Linz in Österreich.
Die seit 1965 aufkommende Studentenbewegung war ein Teil des internationalen reformerischen Aufbruchs, der besonders 1968 von Berkeley (USA) über Paris, Berlin bis Prag reichte. Die deutsche "68-er"-Generation rebellierte gegen das Totschweigen der Verbrechen des "Dritten Reiches" durch die Elterngeneration und deckte die unaufgearbeiteten Verstrickungen erheblicher Teile der deutschen Wissenschaft in der Hitlerzeit auf. Der die Diskussion bestimmende Teil der damals Studierenden sah die gründliche Aufarbeitung und Abkehr von Traditionen, die das Dritte Reich vorbereitet hatten, als Voraussetzung für jeden weiteren wissenschaftlichen und sozialen Fortschritt an.
Der gesellschaftliche Umbruch reichte über die Universitäten hinaus: In der Bundesrepublik Deutschland begann die neu gebildete Sozialliberale Koalition eine Aussöhnungspolitik mit dem Osten und schuf damit wesentliche Voraussetzungen für die heutige deutsche Einheit. Die sexuelle Revolution, Dritte-Welt-Solidarität, Ökologiebewegung, Hausbesetzerbewegung, aber auch der RAF-Terrorismus waren nur einige Aspekte, die die tiefgreifende Veränderung des gesellschaftlichen Klima zeigten.
Die Studentenbewegung hat die universitäre Landschaft nachhaltig beeinflusst: Eine erweiterte Mitbestimmung - Drittel- und Viertelparität - in den Universitätgremien der akademischen Selbstverwaltung eröffnete den Studenten eine Fülle an neuen politischen Wirkungsmöglichkeiten. Es existiert heute an den Universitäten eine pluralistische Vielfalt von Vereinigungen. Darunter sind studentische Selbstverwaltungsorgane wie AStA-Referate für hochschul- und gesellschaftspolitische Fragen (z.B. Schwulenreferate, Ausländerreferate), politische Fachbereichsinitiativen, Freizeiteinrichtungen, z.B. Studentencafés, Entrepreneur-Vereine und Ausgründungsinitiativen zur Karriere-Förderung. Studentische Dachverbände wie die fzs verstehen sich bewusst als Gegengewicht zu herkömmlichen Studentenverbindungen, lehnen diese ab und bekämpfen sie offen.
Neben den staatlichen und den privaten kommerziellen Universitäten gab es auch immer wieder Versuche, nichthierarchisch organisierte "offene" Universitäten zu schaffen. Einen solchen Versuch stellt gegenwärtig die [http://www.offeneuni.tk Offene Universität Berlins] dar.
Die German University Cairo (GUC) in Kairo/Ägypten ist das zurzeit weltweit größte von Deutschland unterstützte Projekt im Bildungsbereich. Mit Unterstützung der Universitäten Ulm und Stuttgart wurde die GUC im Jahre 2001 gegründet und hatte bereits zwei Jahre später 3.300 Studierende mit einem Frauenanteil von 40 Prozent.
Eine derzeit große Veränderung in der europäischen Hochschullandschaft ist das Bestreben zur Harmonisierung und Internationalisierung des europäischen Hochschulraums (Bologna-Prozess), der weit über die EU-Grenzen hinausgreift und an dem sich 45 Länder beteiligen. Wichtigste Veränderung für die Studenten ist dabei der einheitliche Wechsel der Studienabschlüsse zum angelsächsischen Bachelor und Master bis 2010. Damit soll ein einfacherer Universitätswechsel sowie eine leichtere Anerkennung und ein besserer Vergleich der Studienabschlüsse beim Berufseinstieg oder -wechsel über alle Ländergrenzen hinweg erreicht werden.
Moderne Universitätsbauten im Bild:
Bild:Tübingen_Uni.jpg|Eberhard-Karls-Universität Tübingen: Blick auf naturwissenschaftliche und medizinische Fakultäten "Auf der Morgenstelle"
Bild:Marburger_Mensa_Lahnberge.jpg|Universität Marburg: Mensa auf den Lahnbergen
Image:Goe.Uni.Nordbereich.Faculty.Buildings.May.2005.image01.JPG|Universität Göttingen: Nordbereich
Bild:Berlin_Charlottenburg_TU-Berlin_Hauptgebaeude.jpg|Technische Universität Berlin: Hauptgebäude
Image:CAUKielLuftaufnahmeUniBib.jpg|Unibibliothek und Fakultätenblöcke der Universität Kiel
Bild:Uni_Hohenheim.jpg|Biologiezentrum der Universität Hohenheim
Die ältesten europäischen Universitäten
siehe auch: Graphische Darstellung der europäischen Universitäten
Liste von Universitäten
- Liste deutscher Hochschulen
- Liste der afrikanischen Universitäten
- Universitäten in Australien
- Liste niederländischer Universitäten
- Österreichische Universitäten und Fachhochschulen
- Schweizer Universitäten und Fachhochschulen
- Liechtensteiner Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
- Italienische Universitäten und Hochschulen
- Japanische Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
- Britische Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
- Universitäten in Kalifornien
- Spanische Universitäten
- Universitäten in Tschechien
- Universitäten in der Ukraine
- Universitäten in Frankreich
- Universitäten in Türkei
Literatur
- Karl Griewank: "Deutsche Studenten und Universitäten in der Revolution von 1848", Böhlau 1949, ISBN B0000BIRT2
- Die Idee der deutschen Universität: die fünf Grundschriften aus der Zeit ihrer Neubegründung durch klassischen Idealismus und romantischen Idealismus (darin u.a. Wilhelm von Humboldt: Über die innere und äußere Organisation der höheren wissenschaftlichen Anstalten in Berlin. 1810). Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1956, ISBN B0000BJR17
- Ernst Anrich: "Die Idee der deutschen Universität und die Reform der deutschen Universitäten", Wissenschaftliche Buchgesellschaft 1960, ISBN B0000BFU6B
- Walther Hubatsch: "Deutsche Universitäten und Hochschulen im Osten", Westdeutscher Verlag 1964, ISBN B0000BOSE0
- Joachim Ehlers, Die hohen Schulen. In: Peter Weimar (Hrsg.): Die Renaissance der Wissenschaften im 12. Jahrhundert, Zürich 1981, 57-86.
- Michael Klant, Universität in der Karikatur - Böse Bilder aus der kuriosen Geschichte der Hochschulen, Hannover 1984, ISBN 3-7716-1451-1
- Klaus Heinrich, Zur Geistlosigkeit der Universität heute, Universität Oldenburg 1987, ISBN 3814210085
- Otto Krammer: "Bildungswesen und Gegenreformation. Die Hohen Schulen der Jesuiten im katholischen Teil Deutschlands vom 16. bis zum 18. Jahrhundert", ISBN 3923621302
- Johann J. Engel, Johann B. Erhard, Friedrich A. Wolf: "Gelegentliche Gedanken über Universitäten", ISBN 3379005312
- M. J. F. M. Hoenen, Jakob Hans Josef Schneider, Georg Wieland (Hrsg.): "Philosophy and Learning. Universities in the Middle Ages" Brill Leiden 1997, ISBN 9004102124
- Beate Krais, Wissenschaftskultur und Geschlechterordnung. Über die verborgenen Mechanismen männlicher Dominanz in der akademischen Welt, Frankfurt am Main/New York, Campus 2000, ISBN 3593362309
- Dieter Langewiesche, Wozu braucht die Gesellschaft Geisteswissenschaften? Wieviel Geisteswissenschaften braucht die Universität? In: Florian Keisinger u. a. (Hrsg.): Wozu Geisteswissenschaften? Kontroverse Argumente für eine überfällige Debatte, Frankfurt a. M./New York 2003 ISBN 359337336X
- Christian Bremen, Armin Heinen, Rüdiger Stotz: "Die Europäische Union als Rechts- und Verfassungsraum. Zukünftige Aufgaben und Gegenwart : Vorträge und Diskussionen eines Kolloquiums der Universitäten Aachen, Lüttich, Maastricht, 3.-5. April 2000", Itschert, Michael 2000, ISBN 3897960648
- Wolfgang E.J. Weber, Geschichte der europäischen Universität, Kohlhammer Stuttgart 2002, ISBN 3170164821
- Franco Cardini, Mariaterese Fumagalli Beonio-Brocchieri (Hrsgg.), Universitäten im Mittelalter. Die Europäischen Stätten des Wissens. München 1991, ISBN 3517012726
Siehe auch
- Akademisches Auslandsamt, Auslandsstudium
- Universitätsbibliothek
- Dies academicus
- Eliteuniversität, Ivy League
- Kinder-Uni, Bürgeruniversität
- Liste der Fachgebiete, von der aus auch Artikel zu den einzelnen Studienfächern verlinkt sind
- Studentenverbindung, Studentenstiftung
- Universitätsgeschichte
- Studentenunruhen, Studentenprotest
- Hochschulreform, Centrum für Hochschulentwicklung
- Stiftungsuniversität,
Weblinks
- [http://www.studieren.de/hochschulliste.asp?show=alle Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien in Deutschland]
- [http://de.wikiversity.org/ Wikiversität]
- [http://www.daad.de/portrait/de/1.10.1.html Wie wettbewerbsfähig ist die deutsche Universität ?]
- [http://univ.cc/?dom=ru&key=&start=1 Universities Worldwide]
- [http://www.braintrack.com/index.htm Braintrack University Index]
- [http://www.colleges.com/index.html "Complete List of worldwide Universities and Colleges" (en.)]
Kategorie:Akademische Bildung
Kategorie:Studium
!
Kategorie:Körperschaft des öffentlichen Rechts
ja:大学
ko:대학교
ms:Universiti
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th:มหาวิทยาลัย
ThemaEin Thema (von griech.: théma, lat.: thema = Behauptung, Ausspruch) bezeichnet
- in der Musik der Hauptteil, dessen Ideen oder Harmoniefolgen in Improvisationen oder weiteren Teilen ausgearbeitet, paraphrasiert Paraphrase oder imitiert werden, siehe Thema (Musik)
- in der Literatur den Gegenstand bzw. den Grundgedanken z.B. einer schriftlichen Arbeit oder eines literarischen Werkes (auch sujet genannt), siehe: Thema (Literatur)
- ein Gesprächsthema; bei Gesprächsgruppen, die sich an der Themenzentrierten Interaktion orientieren ein gemeinsamer Fokus, der individuelle Bedürfnisse, das Miteinander, das Umfeld und die gemeinsame Aufgabe umfasst.
- im byzantinischen Reich einen militärisch-zivilen Verwaltungsdistrikt. Siehe Thema (byzantinische Verwaltung), auch Themenverfassung genannt.
- im Unterschied zum Rhema in einem Satz das, worüber etwas gesagt wird. Das Rhema ist das, was über das Thema gesagt wird (vgl. Thema-Rhema-Gliederung)
- eine Thematik.
Weblinks
Jura (Rechtswissenschaft)Die Rechtswissenschaft (Jurisprudenz, umgangssprachlich in Deutschland auch Jura, in Österreich und der Schweiz auch Jus) ist die Wissenschaft vom Recht; sie befasst sich mit der Erkenntnis und Fortschreibung des objektiven Rechts und ist neben der Theologie, Medizin und der Philosophie eine der Grundwissenschaften.
Die klassische Definition dessen, was Rechtswissenschaft ist, gibt der römische Jurist Ulpian: Rechtswissenschaft ist die Wissenschaft vom Gerechten und Ungerechten, die Kenntnis der menschlichen und göttlichen Dinge (Iuris prudentia est divinarum atque humanarum rerum notitia, iusti atque iniusti scientia, Ulpian primo libro reg., Digesten 1,1,10,2).
Bezeichnung
Das Studium der Rechtswissenschaft wird in Deutschland umgangssprachlich als „Jura-Studium“ bezeichnet. Der Begriff Jura wurde in diesem Zusammenhang das erste Mal an der Universität von Bologna verwandt. Er leitet sich vom lateinischen ius = „das Recht“ ab. „Jura“ sind „die Rechte“, sowohl das weltliche als auch das Kirchenrecht (kanonisches Recht), welche damals noch gleichberechtigt nebeneinander standen. Manche Universitäten promovieren daher auf Wunsch auch noch zum „Doctor iuris utriusque“ (lat. „Doktor beider Rechte“). In Österreich und der Schweiz wird nur „Jus“ studiert. Wer ein Studium der Rechtswissenschaften absolviert hat, wird als Jurist bezeichnet.
Abgrenzung
Die Rechtswissenschaft unterscheidet sich von Natur- und reinen Sozial-Wissenschaften darin, dass sie sich in ihrer aktuellen Form - zumindest in ihren Hauptfeldern - nicht mit objektiven Erkenntnissen im Sinne von realen, sinnlich erfahrbaren Phänomenen beschäftigt ("Die Wertlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft"). Dies bleibt Nebenzweigen der Rechtswissenschaft vorbehalten, wie etwa der Rechtsphilosophie, der Rechtssoziologie und der Kriminologie. Dabei hat insbesondere die Rechtsphilosophie in der Rechtswissenschaft und im Rechtsstudium, im Vergleich zu Hochmittelalter und Renaissance, erheblich an Stellenwert verloren. Die Kriminologie welche sich u.a. mit empirischer Forschung beschäftigt, hat an den Hochschulen aber einen eher geringen Stellenwert. In neuerer Zeit beschäftigt sich die Rechtswissenschaft viel mit der rechtlichen Methodik und der Lehre von der Gesetzesauslegung. Das heißt, dass sie sich mit der Interpretation von rechtlichen Regelungen befasst, die von rechtsetzenden Organen hervorgebracht werden, in erster Linie durch die Gesetzgebung, teilweise auch durch die Gerichte (sog. Richterrecht). Es handelt sich insofern bei der Rechtswissenschaft um eine Sprachwissenschaft mit sozialwissenschaftlichen Elementen.
Kritiker bemängeln, dass die Kenntnisse in Ökonomie und insbesondere Volkswirtschaftslehre bei Juristen im Studium kaum vermittelt werden. Dies habe beispielsweise Auswirkungen auf die Gesetzgebung. Doch gerade hier seien ökonomische Kenntnisse von besonderem Interesse. Allerdings sind gerade gesetzgeberische Entscheidungen keineswegs dem Juristen vorbehalten, sondern werden in der Demokratie von den Parlamenten vorgenommen. An einigen Fachhochschulen und Universitäten ist als Reaktion auf diesen Mangel als erster Schritt der Studiengang des Wirtschaftsjuristen entstanden, der allerdings nur für die Tätigkeit in Unternehmen qualifiziert.
Kritisiert wird auch, dass so genannte Grundlagenfächer wie die Rechtsgeschichte oder die Rechtssoziologie im Jurastudium nur am Rande behandelt werden, was ein kritisches, die Gesetze reflektierendes Studium erschwere. Werfen sie doch Fragen auf, ohne die eine wissenschaftlich-korrekte Auslegung und Einordnung von Rechtsnormen schwer möglich ist. Im Gegensatz zu gerichtlicher Rechtsanwendung muss Rechtswissenschaft gerade eine Reflexion über den Gesetzestext hinaus leisten, nur so können der Entstehungsprozess, die gesellschaftliche Funktion (z.B. Sozialkontrolle bei Strafrechtsnormen) und historische Bezüge erfasst und dargelegt werden.
Dem lässt sich jedoch entgegenhalten, dass die Rechtswissenschaft im Schwerpunkt die Wissenschaft vom geltenden Recht ist. Als solche hat sie aber nur dann Legitimation und Überzeugungskraft, wenn sie dem Gesetz - und dem darin ausgedrückten demokratisch gebildeten Willen - verpflichtet ist und möglichst keine eigene Wertung - auch nicht Ergebnisse gesetzesferner Reflexion - hinzufügt. Die damit angesprochene zentrale Bedeutung der Dogmatik des Rechts schließt es keineswegs aus, auch die geschichtliche Entwicklung der Rechtsnormen in Betracht zu ziehen (vgl. nur v. Savigny).
Rechtsschulen und Theorierichtungen
- Historische Rechtsschule
- Soziologische Rechtsschule / Sozialwissenschaftliche Theorie des Rechts
- Rechtshermeneutik
- Fiqh islamische Jurisprudenz. Religiös legitimierte Gesetze, die Schari'a
Siehe auch: Rechtsphilosophie
Historisches
Die Frage, was Recht ist, wurde über die Jahrhunderte immer wieder unterschiedlich beantwortet. Angefangen von der Gleichsetzung mit herrschenden Moralvorstellungen (vgl. auch Naturrecht) über die Vorstellung, nur eine Regel, die von einer Körperschaft oder Person (i.d.R. dem "Herrscher") erlassen wurde, die auch die Autorität (zum Erlassen und Durchsetzen) dazu hatte (Rechtspositivismus), könne als Recht verstanden werden, bis zu unseren heute üblichen Rechtssystemen.
Hier gibt es wiederum zwei Arten von Rechtssystemen, die des kodifizierten (abstrakt definierten) Rechts und die des Fallrechts (common law). Das kodifizierte Recht hat sich im wesentlichen aus dem römischen Recht entwickelt. So war es Justinian, der als erster das römische Recht zusammenstellte und damit zugleich im gesamten römischen Reich vereinheitlichte (im Corpus Iuris Civilis). Auch wenn im kodifizierten Recht frühere Entscheidungen berücksichtigt werden, hat letztlich immer das Gesetzbuch und der Gesetzestext - gegebenenfalls auch Gewohnheitsrecht - die höchste Autorität. Napoleon hat dann das Zivilrecht überarbeitet und im Code civil neu kodifiziert. Er ist seitdem im französischsprachigen Raum, den ehemaligen französischen Kolonien und weiteren Ländern verbreitet. Daneben steht die deutsche Rechtstradition, die auf dem Boden des gemeinen Rechts in der Kodifikation des Bürgerlichen Gesetzbuchs Ausdruck gefunden und ebenfalls über Deutschland hinaus ausgestrahlt hat.
Im Gegensatz dazu steht die Entwicklung der englischen Rechtstradition des common law. Das Recht ist im Grundsatz nicht kodifiziert, sondern wird von der Rechtsprechung auf Grund von Präjudizien weiterentwickelt. Dieses Rechtssystem wurde auch in den USA und anderen ehemaligen britischen Kolonien übernommen und weiterentwickelt. So gibt es in den USA eine Schule des "legal realism", nach der allein das Recht ist, was die Gerichte als Recht anwenden und vollstrecken werden. Andere Besonderheiten des US-amerikanischen Rechts sind die enorme Bedeutung der Schwurgerichte (vgl. Jury).
Zukünftige Entwicklungen werden zunehmend von den unterschiedlichen Rechtsvorstellungen und Systemen beeinflusst werden. Völkerrecht beispielsweise wurde noch nie kodifiziert (in Paragraphen gefasst), und man kann heute Tendenzen erkennen, die darauf hindeuten, dass die Rechtstradition im Herkunftsland auch die Position in internationalen Auseinandersetzungen beeinflusst. Das geht soweit, dass zur Zeit im englischen Sprachraum die Vision eines erneuerten positiven Imperialismus diskutiert wird, während Kontinentaleuropa und andere Länder mit kodifiziertem Recht davon träumen, das Völkerrecht verbindlich zu machen und die Vereinten Nationen als oberste Instanz zu etablieren.
Studium
Rechtswissenschaften stellen einen der zentralen Studiengänge dar, die beinahe jede deutsche Universität anbietet, zugleich gilt das Studium jedoch auch als extrem umfangreich und anspruchsvoll. Deshalb, und da sich die juristische Arbeitsweise im Wesentlichen auf das Beherrschen fallorientierter Problemlösungsstrategien stützt, werden bevorzugt Juristen mit Führungspositionen in Politik, Verwaltung und Wirtschaft betraut.
Die Studienordnungen differieren von Bundesland zu Bundesland, verallgemeinernd und im Groben lässt jedoch umreißen, wie sich das Studium in etwa aufteilt:
Es untergliedert sich in etwa 3 Phasen. Zunächst gibt es das Grundstudium, das meist mit einzelnen Abschlussklausuren endet. Hieran schließt sich eine zweite Phase an, gekennzeichnet von den sog. (großen) Übungen, die ebenso von Klausuren, aber auch umfassenden Hausarbeitsgutachten begleitet werden und in deren Anschluss üblicherweise jeder Student noch etwa ein Jahr in Examensvorbereitungen verbringt. Diese Phase endet dann mit dem 1. Staatsexamen. Hiermit schließt die offizielle universitäre Ausbildung zwar zumeist auch insgesamt ab, da aber als Anwalt nur zugelassen werden kann, wer auch ein 2. Staatsexeman absolviert hat, wird diese Phase hier noch als dritte Phase bezeichnet. Sie besteht aus einem Referendariat und zumeist noch einer kleinen Vorbereitungsphase auf das 2. Staatsexamen.
Die Regelstudienzeit differiert auch regional, beträgt aber bis zum ersten Examen 4,5-5 Jahre, das 2. Staatsexamen lässt sich danach nur schwerlich schneller als in zwei Jahren absolvieren.
Siehe auch
- Liste lateinischer Rechtsbegriffe
- Liste der rechtswissenschaftlichen Lehren und Theorien
- Recht
- Liste der Rechtsthemen
- Generalklausel
- Systematische Struktur Deutsches Recht
- JuraWiki - Wiki in deutscher Sprache, das sich ausschließlich mit juristischen Themen befasst.
- Stephan Zimprich im ZEIT-Studienführer über das Fach Jura (Beschreibung für Studienanfänger): http://www.das-ranking.de/che6/CHE6?module=WasIst&do=show&esb=5
- Manuel J. Hartung in der ZEIT über das Fach Jura (Analyse): http://www.zeit.de/2005/22/C-JURA-Serie
Weblinks
- [http://www.jurawiki.de/ JuraWiki.de]
- http://www.igfm.de/Konventionen/mrerkl.htm - Menschenrechte
Kategorie:Wissenschaft
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ja:法学
th:นิติศาสตร์
BWLDie Betriebswirtschaftslehre (BWL) ist ein Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaft und damit in weiterem Sinne eine spezielle Form der Sozial-, Kultur- und Geisteswissenschaften. Wie Wirtschaftswissenschaft grundsätzlich beruht sie auf der Tatsache, dass für den Menschen die meisten Güter knapp sind und von den Akteuren bewirtschaftet werden müssen. Sie beschreibt die ökonomischen Funktionen des Betriebes innerhalb einer Volkswirtschaft. Dazu gehört neben den Unternehmenszielen und den betriebswirtschaftlichen Funktionen vor allem die optimale Organisation der Produktionsfaktoren. Im weiteren Sinn sind auch alle Haushalte Betriebe.
Gliederung
Die Betriebswirtschaftslehre gliedert sich in zwei Hauptbereiche (a und b) und überschneidet sich außerdem mit anderen Wissenschaften (c):
a) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
Die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (ABWL) befasst sich mit planerischen, organisatorischen und rechentechnischen Entscheidungen in Betrieben und ist dabei funktionsübergreifend und branchenübergreifend ausgerichtet. Die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre soll Studenten den Überblick über die Wissenschaft der Betriebswirtschaftslehre vermitteln und dabei funktions- sowie branchenübergreifende Zusammenhänge darlegen. Ziel ist es, das fachübergreifende Denken und Entscheiden zu fördern.
b) Spezielle Betriebswirtschaftslehre
In der Vergangenheit wurde die BWL nach Besonderheiten einzelner Betriebe aufgegliedert, so dass die "Institutionelle Spezielle Betriebswirtschaftslehre" (SBWL) einzelner Branchen entstand. Beispiele hierfür sind:
- Industriebetriebslehre
- Bankbetriebslehre bzw. Bankwirtschaft
- Handelsbetriebslehre
- Versicherungsbetriebslehre
- Medienbetriebslehre
- BWL der Genossenschaften
- BWL der Gesundheitsbetriebe
- Verkehrsbetriebslehre
Diese Unterteilung hat sich als unzweckmäßig erwiesen, da in den Branchen immer wieder dieselben funktionellen Probleme auftauchen und somit Dopplungen in Forschung und Lehre vorlagen. Deshalb hat sich in den letzten Jahrzehnten die funktionelle Aufteilung der "Speziellen Betriebswirtschaftslehre" (SBWL) durchgesetzt. Beispiele hierfür sind:
- Absatz und Marketing
- Controlling (Internes Rechnungswesen)
- Finanzen | Finanzwirtschaft (Investition und Finanzierung, Kapitalmärkte)
- Internationale Betriebswirtschaftslehre/Außenhandel
- Logistik
- Organisation
- Personal
- Produktionswirtschaft und Logistik
- Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung (Externes Rechnungswesen)
- Ökologieorientierte Betriebswirtschaftslehre
- Unternehmensführung und Management
- Konzernmanagement
- Unternehmensgründung/Entrepreneurship
- Wirtschaftsinformatik
- Öffentliche Betriebswirtschaftslehre
An einigen Hochschulen wird die Spezielle BWL auch "Besondere Betriebswirtschaftslehre" (BBWL) genannt.
c) Schnittmengen mit anderen Wissenschaften
Die BWL bildet mit anderen Wissenschaften Schnittmengen. Diese Schnittmengen bilden wiederum eigenständige Lehr- und Forschungsbereiche, können oft aber auch als SBWL bzw. BBWL gewählt werden:
- Wirtschaftsinformatik
- Wirtschaftsingenieurwesen
- Wirtschaftsmathematik
- Wirtschaftspädagogik
- Wirtschaftsgeographie
Von diesen Bereichen ist die Wirtschaftspädagogik zumeist den wirtschaftswissenschaftlichen, erziehungswissenschaftlichen oder philosophischen Fakultäten der Hochschulen zugeordnet. Die Wirtschaftsinformatik und das Wirtschaftsingenieurwesen ist uneinheitlich entweder den BWL- oder den jeweiligen technischen Fakultäten zugeordnet. Je größer die Auswahl an unterschiedlichen ingenieurwissenschaftlichen Vertiefungen ist, um so eher ist es den BWL-Fakultäten zugeordnet. Wirtschaftsmathematik und Wirtschaftsgeographie befinden sich, i.d.R., in naturwissenschaftlichen Fakultäten, wie z.B. Mathematik- und Geographiefakultäten.
Akademische Ausbildung
Das Studium der Betriebswirtschaftslehre ist an Universitäten und Fachhochschulen möglich und endet mit dem akademischen Grad eines Diplom-Kaufmann, Diplom-Betriebswirt (FH), Diplom-Kaufmann (FH), Diplom-Wirtschaftswissenschaftler, Diplom-Volkswirt (mit Wahlpflichtfächern im Bereich der BWL) oder Diplom-Ökonom, im Bereich der Wirtschaftspädagogik wird der akademische Grad eines Diplom-Handelslehrers oder eines Diplom-Wirtschaftspädagogen erlangt. An Fachhochschulabsolventen wird der Grad mit dem Zusatz "(FH)" vergeben, wobei der Grad Diplom-Betriebswirt ausschließlich von FHs vergeben wird. Durch die Einführung konsekutiver Studiengänge entstehen vermehrt auch Bachelor- und Masterstudiengänge.
Ein guter universitärer Diplom- und Mastergrad sowie sehr gute Fachhochschulabschlüsse mit entsprechendem fachlichem Bezug sind Zugangsvoraussetzung zur Promotion.
Nichtakademische Ausbildung bzw. betriebswirtschaftliche Weiterbildung
Das Studium der Betriebswirtschaftslehre an einer staatlich anerkannten Berufsakademie endet mit dem Abschluss als (Diplom-)Betriebswirt (BA), wobei der Abschluss kein akademischer Grad ist.
Für weitere Informationen zur nichtakademischen Ausbildung, insbesondere nichtakademische Weiterbildung siehe auch den Artikel Betriebswirt.
Organisationen, Verbände und Vereine
bdvb e.V. Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebwirte e.V. (bdvb) - Berufsverband für Wirtschaftsakademiker und Studierende der Wirtschaftswissenschaften
Literatur
- Wöhe, Günter / Döring, Ulrich: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 21. Auflage. München, Verlag Franz Vahlen, 2002, ISBN 3800628651.
- Bestmann, Uwe: Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, 10. Auflage. München, R. Oldenburg Verlag München Wien, 2001, ISBN 3486253638
- Albach, Horst: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2. Auflage, Gabler-Verlag Wiesbaden, 2000, ISBN 3409229353
- Jean-Paul Thommen/Ann-Kristin Achleitner: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Umfassende Einführung aus managementorientierter Sicht, 4. Auflage, Gabler-Verlag Wiesbaden, ISBN 3409430164
- Johannes M. Waidfeld: Wachstum, der Irrtum; Wohlstand, eine gesellschaftliche Betrachtung, Fischer & Fischer Medien AG, Frankfurt 2005, ISBN 3-89950-076-8
- Domschke, Wolfgang / Scholl, Armin: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre - Eine Einführung aus entscheidungsorientierter Sicht, 3. Auflage, Berlin, Heidelberg, New York, Springer-Verlag, 2005. ISBN 3-540-25047-6
Siehe auch
Wirtschaftswissenschaften, Volkswirtschaftslehre, Controlling, Rechnungswesen, Treasury,
Wirtschaftsingenieurwesen
- Portal:Wirtschaft
- Wirtschaft
- Managementlehre
- Erich Gutenberg
Weblinks
- [http://www.bdvb.de bdvb] Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte e.V.
- [http://www.bwl-studium.org Bwl Portal und Community rund um das Bwl-Studium]
- [http://www.mba-studium.net MBA Portal - Master of Business Administration]
-
ja:ビジネス
th:ธุรกิจ
DiplomarbeitEine Diplomarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die zur Erlangung des Abschlusses Diplom an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie geschrieben werden muss. Je nach Fach beschäftigt sich der Kandidat aus theoretischer Sicht mit einem bestimmten Thema (z. B. bei Diplomarbeiten in Jura oder BWL), nähert sich dem Diplomthema entwerferisch (z.B. Architektur, Stadtplanung oder Raumplanung) oder er arbeitet praktisch und fasst die durchgeführten Versuche am Ende seiner Arbeit zusammen (etwa in den Naturwissenschaften, z. B. Biologie, Chemie, Physik und teilweise den Ingenieurwissenschaften, z. B. Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Chemieingenieurwesen, Elektrotechnik, Informatik).
Umfang
Der Zeitraum für eine Diplomarbeit beträgt in der Regel mindestens drei Monate, kann sich in einigen Fächern (z.B. Physik) jedoch auf bis zu ein Jahr belaufen. Der Diplomand wird von einem Gutachter (oft Professor) betreut, der die Arbeit anschließend bewertet. Der Umfang ist ebenfalls nicht festgelegt. Er kann je nach den Anforderungen des Professors und des Fachs zwischen 20 und 150 Seiten variieren.
Häufig folgt im Anschluss an die eigentliche Diplomarbeit eine mündliche Verteidigung oder ein Kolloquium. Sie sollen prüfen, ob der Diplomand die Arbeit selbst verfasst hat.
Veröffentlichung
Diplomarbeiten müssen im Gegensatz zu Dissertationen nicht veröffentlicht werden. Dennoch bieten Diplomarbeiten-Agenturen Online-Marktplätze an, die der Recherche, Veröffentlichung und dem Verkauf von Studien-, Diplom-, Magister-, Staatsexamensarbeiten sowie Dissertationen dienen. Sie ermöglichen so den Wissenstransfer zwischen Studenten, Hochschulabsolventen und Unternehmen.
An der mangelnden Veröffentlichung und schweren Zugänglichkeit dieser Arbeiten wird immer wieder Kritik geübt. Viele wertvolle Arbeiten bleiben ungelesen, weil ihre Verfasser keiner Veröffentlichungspflicht unterliegen, meist nicht einmal gehalten sind, die Arbeit an einer Bibliothek abzuliefern, oder gar kein Interesse an einer Veröffentlichung haben.
Bei dieser Betrachtung sollte allerdings berücksichtigt werden, dass vor allem ingenieurwissenschaftliche Diplomarbeiten, die häufig in bzw. für Unternehmen verfasst werden, empfindliche Betriebsgeheimnisse enthalten können und somit gar nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
Weblinks
- [http://archiv.twoday.net/stories/145219/ Hinweise zur Kritik an der Veröffentlichungspraxis]
- [http://www.heise.de/ix/artikel/2004/07/142/ Diplomarbeiten schreiben und publizieren]
- [http://www.diplom-reader.de Diplom-Reader – Wissenswertes zur Diplomarbeit und Textverarbeitung mit Word]
siehe auch: Promotion, Habilitation, Magisterarbeit, Masterarbeit, Diplom-Studiengang
Kategorie:Medien
Kategorie:Studium
DoktorvaterAls Doktorvater wird der Betreuer eines Doktoranden während der Anfertigung der Dissertation und bei der Promotion bezeichnet. Weibliche Betreuer werden als Doktormutter bezeichnet. Der Doktorvater bzw. die Doktormutter ist ein Professor oder ein habilitiertes Mitglied der betreffenden Fakultät. Einige Promotionsordnungen räumen auch Junior-Professoren das Recht zur selbständigen Betreuung von Doktoranden bzw. zur Erstbegutachtung von Dissertationen ein. Der Doktorvater / die Doktormutter schlägt ein Thema für die Dissertation vor bzw. kann ein vom Doktoranden vorgeschlagenes Thema annehmen.
Der Umfang der Betreuung durch den Doktorvater ist nicht genormt: Viele Doktoranden fühlen sich von ihrem jeweiligen Doktorvater nicht hinreichend betreut. Häufig nimmt die Arbeit am Lehrstuhl des Doktorvaters den Löwenanteil der Zeit des Doktoranden in Anspruch. In Zeiten knapper Kassen bleibt immer mehr Arbeit in Administration und Forschung an den Doktoranden hängen.
Der ehemalige Doktorvater des Doktorvaters gilt auch als Doktorgroßvater. Dessen ehemaliger Doktorvater ist dann der Doktorurgroßvater.
Innerhalb der Welt der Mathematik gibt es inzwischen unter
http://genealogy.math.ndsu.nodak.edu/
ein Projekt zum Auffinden der wissenschaftlichen Ahnen.
Kategorie:Studium
DiplomarbeitEine Diplomarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die zur Erlangung des Abschlusses Diplom an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie geschrieben werden muss. Je nach Fach beschäftigt sich der Kandidat aus theoretischer Sicht mit einem bestimmten Thema (z. B. bei Diplomarbeiten in Jura oder BWL), nähert sich dem Diplomthema entwerferisch (z.B. Architektur, Stadtplanung oder Raumplanung) oder er arbeitet praktisch und fasst die durchgeführten Versuche am Ende seiner Arbeit zusammen (etwa in den Naturwissenschaften, z. B. Biologie, Chemie, Physik und teilweise den Ingenieurwissenschaften, z. B. Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Chemieing | | |